DGAP-Adhoc: Deutsche Lufthansa AG und Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit erzielen Grundsatzeinigung zu allen wesentlichen ausstehenden Tarifverträgen
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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung Deutsche Lufthansa AG und Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit erzielen Grundsatzeinigung zu allen wesentlichen ausstehenden Tarifverträgen 15.03.2017 / 10:19 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 15 März 2017, 10:20 Uhr Der Arbeitgeberverband Luftverkehr (AGVL), die Deutsche Lufthansa AG, Lufthansa Cargo AG und Germanwings GmbH haben mit der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) eine zunächst noch unverbindliche Grundsatzeinigung für eine Gesamtlösung aller offenen Tarifthemen geschlossen. Diese Grundsatzeinigung soll auch die im Februar 2017 in der Schlichtung zum Vergütungstarifvertrag vereinbarten Punkte ersetzen. Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hält die Überführung dieser Grundsatzeinigung in rechtlich verbindliche Verträge zum jetzigen Zeitpunkt für überwiegend wahrscheinlich. Inhalte der Grundsatzeinigung für Lufthansa German Airlines, Lufthansa Cargo und Germanwings sind insbesondere:
Die Tarifparteien wollen sich in einem neuen sozialpartnerschaftlichen Ansatz gemeinsam um den wirtschaftlichen Erfolg des Lufthansa Konzerns als Basis für das Wohl sämtlicher Mitarbeiter, Aktionäre und sonstiger Stakeholder bemühen. Daher streben sie durch die genannten Maßnahmen gemeinsam eine signifikante Senkung der durchschnittlichen Cockpitstückkosten von Lufthansa German Airlines, Lufthansa Cargo und Germanwings an.
Im Laufe dieses Jahres sollen die Details der verschiedenen Tarifverträge ausgestaltet werden. Die Parteien streben langfristigen Tariffrieden an. Diese Grundsatzeinigung steht unter Gremienvorbehalt und unter dem Vorbehalt einer Urabstimmung in der VC. Hinweis: Die genannten Werte sind teilweise abhängig vom jeweils für die Berechnung der Pensionsverbindlichkeiten gültigen Diskontierungsfaktor und können sich deshalb noch ändern. Mitteilende Person: Andreas Hagenbring, Leiter Investor Relations Lufthansa Group. 15.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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554225 15.03.2017 CET/CEST
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