DGAP-Adhoc: Bayer Aktiengesellschaft: Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen
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DGAP-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich
Bayer Aktiengesellschaft: Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen
24.06.2020 / 18:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen
Leverkusen, 24. Juni 2020 - Bayer hat eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, die maßgebliche Rechtsstreitigkeiten von Monsanto in den USA im Wesentlichen beilegen werden - darunter die Produkthaftungsverfahren in Sachen Roundup(TM) (Wirkstoff: Glyphosat) und die Verfahren zu Verwehungen von Dicamba sowie zu PCB in Gewässern. Dies teilte Bayer am Mittwoch mit. Im Mittelpunkt steht die Lösung im Verfahrenskomplex zu Roundup(TM), die etwa 75 Prozent der aktuellen Roundup(TM)-Verfahren zum Abschluss bringen wird - mit insgesamt etwa 125.000 eingereichten und nicht eingereichten Klagen. Das Unternehmen erwartet, zur Beilegung der aktuellen Glyphosat-Verfahren sowie für mögliche künftige Fälle insgesamt 10,1 Milliarden bis 10,9 Milliarden US-Dollar (9,1 Milliarden bis 9,8 Milliarden Euro) zu zahlen. Die beigelegten Ansprüche umfassen sämtliche Klägeranwaltskanzleien, welche die Roundup(TM)-Multi-District-Litigation auf Bundesebene oder die Bellwether-Fälle in Kalifornien führend betreiben, und diejenigen, die etwa 95 Prozent der Fälle repräsentieren, für die derzeit eine Verhandlung angesetzt ist. Außerdem begründen sie wichtige Werte und Parameter als Leitlinien für die Beilegung der übrigen Klagen, für welche die Verhandlungen voranschreiten. Durch die Einigung wird auch ein Mechanismus zur effizienten Beilegung möglicher künftiger Klagen eingerichtet. Das Unternehmen wird 8,8 Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar zahlen, um die aktuellen Roundup(TM)-Fälle beizulegen. Darin enthalten ist eine Pauschale, mit der Ansprüche abgedeckt werden sollen, die noch nicht beigelegt sind. Hinzu kommen 1,25 Milliarden US-Dollar, um eine separate Vereinbarung für potenzielle künftige Klagen zu ermöglichen. Die Vereinbarung mit der Gruppe möglicher künftiger Kläger bedarf noch der Zustimmung von Richter Vince Chhabria des U.S. District Court for the Northern District of California. Die Vereinbarungen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat der Bayer AG unter Mitwirkung des eigens dafür eingerichteten Ausschusses zum Glyphosat-Rechtskomplex einstimmig genehmigt. Sie enthalten keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens.
Beilegung der Roundup(TM)-Verfahren
Die mehrstufige Vereinbarung zu Roundup(TM) umfasst mehrere Elemente. Die Vereinbarungen werden die große Mehrheit der aktuellen Fälle an Bundes- und bundesstaatlichen Gerichten in den USA beilegen - einschließlich der Kläger, die ihre Klagen schon eingereicht haben, und der Parteien, die bereits einen Rechtsbeistand beauftragt, aber noch keine Klage bei Gericht eingereicht haben. Diejenigen, die sich an dem Vergleich beteiligen, werden dazu verpflichtet, ihre Klagen zurückzuziehen bzw. nicht einzureichen. Die Bandbreite von 8,8 Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar deckt sowohl die bereits unterzeichneten Vereinbarungen ab als auch diejenigen, die noch verhandelt werden. Außerdem spiegelt sie die Tatsache wider, dass die Zahl der Anspruchsteller, die diesen Vereinbarungen zufolge für eine Entschädigung infrage kommen, erst dann feststeht, wenn die Klärung der Ansprüche weit fortgeschritten ist. Bei den Ansprüchen, über die noch verhandelt wird, geht es größtenteils um Fälle, die auf TV-Werbung zurückzuführen sind und in denen Klägerkanzleien wenige oder gar keine Informationen zum medizinischen Zustand ihrer Mandanten zur Verfügung gestellt haben, und/oder um Fälle, bei denen Kanzleien involviert sind, die nur einen kleinen Bestand haben.
Die drei Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden - Johnson, Hardeman und Pilliod - werden weiter die Berufungsverfahren durchlaufen und sind nicht Teil des Vergleichs. Der weitere Prozessverlauf ist für das Unternehmen wichtig, weil die Berufungsverfahren rechtlich eine Orientierung für mögliche künftige Verfahren geben werden.
Mögliche künftige Fälle werden durch eine Vereinbarung geregelt, welche die Zustimmung des Gerichts benötigt. Im Rahmen der Vereinbarung wird unter anderem eine Gruppe möglicher künftiger Kläger eingerichtet sowie ein unabhängiges Wissenschaftsgremium (Class Science Panel) gebildet. Das Gremium wird entscheiden, ob Roundup(TM) das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) verursachen kann, und falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen. Sowohl die Gruppe möglicher künftiger Kläger als auch das Unternehmen werden an die Entscheidung des Gremiums zur Frage der generellen Kausalität gebunden sein. Dadurch wird diese Entscheidung anstelle von Jury-Verfahren wieder in die Hände sachkundiger Wissenschaftler gegeben. Sollte das Wissenschaftsgremium zu dem Schluss kommen, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen Roundup(TM) und NHL gibt, wird es den Mitgliedern der Gruppe verwehrt sein, in künftigen Verfahren gegen das Unternehmen das Gegenteil zu behaupten. Die Entscheidung des Wissenschaftsgremiums dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Mitglieder der Gruppe möglicher künftiger Kläger dürfen ihre Ansprüche bis zur Entscheidung des Wissenschaftsgremiums nicht weiter geltend machen und keinen Strafschadenersatz fordern. Die Zahlung für diese Vereinbarung mit der Gruppe ist auf 1,25 Milliarden US-Dollar beschränkt.
Das Unternehmen hat alternativ in Betracht gezogen, in den Roundup(TM)-Fällen weiter zu prozessieren, bevor es sich für einen Vergleich entschieden hat. Nach seiner Risikobewertung wären die Kosten eines potenziell negativen Ausgangs weiterer Rechtsstreitigkeiten aber wahrscheinlich weit höher ausgefallen als beim jetzigen Vergleich - verursacht durch eine jahrelange Fortsetzung der Werbekampagnen durch die Klägeranwälte, eine weiter steigende Zahl der Kläger, mehr als 20 Prozesse pro Jahr und ungewisse Jury-Entscheidungen sowie die damit verbundenen Schäden für die Reputation und das Geschäft.
Für Kunden wie Landwirte und andere professionelle Nutzer, deren Lebensunterhalt von glyphosatbasierten Herbiziden abhängt, wird sich durch die jetzt bekannt gegebene Einigung nichts an der Verfügbarkeit von Roundup(TM)-Produkten ändern.
Beilegung von Dicamba-Verfahren
Darüber hinaus hat Bayer eine Einigung in Zusammenhang mit den bereits kommunizierten Produkthaftungsklagen wegen Verwehungen von Dicamba erzielt, in denen es um vermeintliche Ernteschäden geht. Das Unternehmen wird insgesamt bis zu 400 Millionen US-Dollar bezahlen, um die konsolidierten Gerichtsverfahren (Multi District Litigation) beizulegen, die am U.S. District Court for the Eastern District of Missouri anhängig sind und Klagen für die Erntejahre 2015 bis 2020 umfassen. Anspruchsteller müssen Beweise für Schäden am Ernteertrag vorlegen und dafür, dass diese durch Dicamba verursacht wurden. Das Unternehmen erwartet einen Beitrag der mitverklagten BASF zu diesem Vergleich.
Der einzige Fall zu Verwehungen von Dicamba, der vor Gericht verhandelt wurde (Bader Farms) ist nicht Teil der Einigung. Das Unternehmen hält das Urteil im Fall Bader Farms für unvereinbar mit den vorgelegten Beweisen sowie mit der geltenden Rechtslage. Das Unternehmen hat erstinstanzlich Rechtsbehelfe (Post-Trial Motions) eingelegt und wird, wenn nötig, in Berufung gehen.
Beilegung von Verfahren zu PCB
Bayer hat außerdem eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, um den wesentlichen Teil des Verfahrenskomplexes zu den Auswirkungen von PCB (Polychlorierte Biphenyle) in Gewässern beizulegen. Monsanto hatte PCB rechtmäßig hergestellt, stellte die Produktion aber 1977 ein. Durch eine Vereinbarung wird eine Gruppe möglicher Kläger eingerichtet, die sämtliche Lokalverwaltungen mit EPA-Genehmigungen für PCB-haltige Wasserableitungen umfasst. Bayer wird dieser Gruppe insgesamt etwa 650 Millionen US-Dollar zahlen, was noch der Zustimmung des Gerichts bedarf.
Zugleich hat das Unternehmen mit den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten New Mexico und Washington sowie des District of Columbia gesonderte Vereinbarungen getroffen, ähnliche Klagen in Zusammenhang mit PCB beizulegen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen, die gesondert von der Klägergruppe sind, wird Bayer insgesamt etwa 170 Millionen US-Dollar zahlen.
Finanzierung durch Free Cash Flow und Veräußerung des Animal-Health-Geschäfts
Es wird erwartet, dass die Zahlungen im Rahmen der Vergleiche im Jahr 2020 beginnen werden. Bayer geht zurzeit davon aus, dass der mögliche Mittelabfluss 5 Milliarden US-Dollar im laufenden Jahr und 5 Milliarden US-Dollar im Jahr 2021 nicht übersteigen wird - der Restbetrag würde im Jahr 2022 oder danach gezahlt werden. Zur Finanzierung dieser Zahlungen, die von der steuerlichen Behandlung abhängig sind, kann Bayer zurückgreifen auf die bestehende Liquidität, den künftigen Free Cash Flow, auf die Einnahmen aus der Veräußerung des Animal-Health-Geschäfts und zusätzliche Anleiheemissionen, um die für diese Zahlungen wie auch für bevorstehende Fälligkeiten erforderliche Flexibilität zu sichern.
Auf Grundlage der Veröffentlichungen von Ratingagenturen und des Austausches von Bayer mit ihnen erwartet das Unternehmen, Investment-Grade-Ratings zu behalten. Auf Basis seines starken Geschäfts plant Bayer, seine Dividendenpolitik beizubehalten. Gleichzeitig hat der Schuldenabbau weiterhin hohe Priorität.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Bayer beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Webseite www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Kontakt:
Herr Peter Dahlhoff, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-33022, e-mail: peter.dahlhoff@bayer.com, Fax: 0214-30-96-33022
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Hinweise:
Im Internet verfügbar unter www.bayer.de/vergleiche sind:
- Redetexte der Investoren-Telefonkonferenz
- Links zu den Telefonkonferenzen (zeitnah werden dort auch Aufzeichnungen davon eingestellt)
- Weitere Informationen zum Thema Glyphosat.
24.06.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Unternehmen:
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E-Mail:
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