Bundesregierung verschärft Managerhaftung
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Berlin (BoerseGo.de) - Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der Finanzkrise und verschärft die Managerhaftung. Bislang sind Geschäftsleiter nur vereinzelt zur Verantwortung gezogen worden, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten die Stabilität des Finanzsystems gefährdeten. Bereits diesen Mittwoch soll ein entsprechendes Gesetzespaket, vorgelegt vom Bundesfinanzministerium, verabschiedet werden. „Pflichtverletzungen der Geschäftsleiter im Risikomanagement werden strafrechtlich geahndet, wenn in der Folge das Institut in seinem Bestand oder die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gefährdet ist“, heißt es in dem Gesetzesentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung und Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, aus dem das „Handelsblatt“ (Montag) zitiert.
Bei Pflichtverletzungen sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen oder Geldstrafen von bis zu knapp elf Millionen Euro. Trotz dieser Sanktionsmöglichkeiten sehe das Finanzministerium die Freiheit der unternehmerischen Entscheidung nicht eingeschränkt, schreibt das "Handelsblatt". „Die Strafbarkeit für Pflichtverstöße im Risikomanagement greift nur, sofern sich eine tatsächliche Unternehmenskrise realisiert, wobei der Täter vorsätzlich oder fahrlässig handeln muss“, heißt es in dem Entwurf.
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