Bundesrat billigt Gesetz zu Balkonkraftwerken und Eigentümerversammlungen
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat ein Gesetz der Bundesregierung gebilligt, mit dem Steckersolaranlagen und virtuelle Eigentümerversammlungen erleichtert werden. Durch die Änderung am Wohnungseigentumsrecht werden diese Steckersolaranlagen, auch als Balkonkraftwerke bekannt, nun zu privilegierten Vorhaben.
Damit können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Bislang konnten Eigentümer Balkonkraftwerke nur mit Zustimmung der Eigentümerschaft installieren, was sich in der Praxis aber laut Gesetz oft als schwierig erwiesen hat.
Auch Mieter haben nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage.
Andere privilegierte Vorhaben waren bislang etwa bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch behinderter Menschen, dem Laden von Elektrofahrzeugen, dem Einbruchsschutz und dem Anschluss ans Telekommunikationsnetz dienen.
Das Gesetz sieht nun auch rein virtuelle Eigentümerversammlungen vor, wenn dies in der Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird. Bislang mussten sich alle Eigentümer darauf verständigt haben.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/apo
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