Bundeskabinett stimmt für Gesetz für mehr Schutz vor Spionage und Sabotage
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem als Reaktion auf die verschärfte Sicherheitslage staatliche Stellen und Unternehmen stärker vor Spionage und Sabotage geschützt werden sollen. Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen des Staates und der Wirtschaft sollen künftig noch wirksamer überprüft werden, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Das Kabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zur 2. Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) zugestimmt. Die Regierung will laut Ministerium damit verhindern, dass der demokratische Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SDP) betonte, dass die Bedrohung von Deutschlands Demokratie durch Spionage und Sabotage "eine neue Dimension" erreicht habe.
"Die russische Aggression in Europa hat die Sicherheitslage fundamental verändert. Deutschland steht außerdem im Fokus von Nachrichtendiensten aus anderen Staaten", sagte Faeser. "Um Sicherheitsrisiken zu reduzieren, müssen wir künftig noch genauer hinschauen, wen wir in sicherheitsrelevanten Bereichen des Staates und unserer kritischen Infrastrukturen mit wichtigen Aufgaben und vertraulichen Informationen betrauen."
Verfassungsfeinde hätten im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Daher wolle die Regierung das Instrument der Sicherheitsüberprüfung verschärfen, um Gefährdungen, die von einzelnen Personen ausgehen könnten, früh zu erkennen.
Konkret sieht der Gesetzentwurf laut Innenministerium eine Erweiterung der verpflichtenden Überprüfungsmaßnahmen beim vorbeugenden personellen Sabotageschutz vor. Dies zielt auf Personal ab, das an einer sicherheitsempfindlichen Stelle etwa im Bereich der IT- und Kommunikationstechnik in den obersten Bundesbehörden oder in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie in Leitstellen für die Stromversorgung oder der Bahn eingesetzt wird.
Das Personal, das hier tätig ist, soll demnach künftig strenger überprüft werden, um denkbare Sabotageakte durch sogenannte Innentäter zu verhindern. So sollen verstärkte Internetrecherchen, etwa durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, durchgeführt werden können, um auf mögliche verfassungsfeindliche Äußerungen und Aktivitäten aufmerksam zu werden. Die Internetrecherche bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung ("Ü1") soll künftig, anders als bisher, auch soziale Netzwerke umfassen, die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen können, wie das Ministerium erklärte. Dies soll dazu beitragen, Verfassungsfeinde frühzeitig zu erkennen und von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten fernzuhalten.
Außerdem soll das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung stärker digitalisiert und damit beschleunigt werden.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/thl
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