Börse erweitert Aufnahmekriterien für den Dax
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Die Deutsche Börse will zukünftig in ihren Aktienindex DAX unter bestimmten Bedingungen auch Unternehmen mit juristischem Sitz im Ausland aufnehmen. Das Unternehmen teilte am Dienstag mit, der Index stehe ab Oktober 2006 auch ausländischen Unternehmen offen, deren operativer Sitz in Deutschland ist oder deren Umsatzschwerpunkt im Handel an der Börse Frankfurt liegt. Als operatives Hauptquartier gelten ein Sitz der (Teil-) Geschäftsführung oder ein Sitz der (Teil-) Verwaltungsführung. Das Merkmal Umsatzschwerpunkt sei erreicht, wenn mindestens 33 Prozent des Gesamtumsatzes in den jeweils letzten drei Monaten über die Börse Frankfurt inklusive Xetra liefen.
Diese Weiterentwicklung des Leitindex DAX soll die zunehmende Internationalisierung der Märkte berücksichtigen und die Attraktivität des DAX weiter erhöhen. Die nächste reguläre Indexanpassung im September 2006 soll noch nach den bestehenden Regeln durchgeführt werden.
Bisher gelten für die Aufnahme in DAX die Kriterien Prime Standard-Listing, Freefloat von mindestens 5 Prozent, fortlaufender Handel auf Xetra und juristischer Sitz in Deutschland.
Diese neue Regeln finden auch Anwendung auf die Indizes MDAX, SDAX und TecDAX, die bisher grundsätzlich für internationale Unternehmen offen waren, teilte die Deutsche Börse AG weiter mit. Um einen reibungslosen Übergang zu erzielen, sollen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Umstellung in den Indizes MDAX, SDAX und TecDAX enthalten sind, bei Nicht-Erfüllung der Kriterien frühestens im Dezember 2008 aus dem Index genommen werden.
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