Berlin: Erhöhung des Grundfreibetrages ist beschlossene Sache
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Berlin (BoerseGo.de) - Bundestag und Bundesrat in Berlin haben am Freitag der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zugestimmt. Der Grundfreibetrag steigt demnach mit Wirkung ab Anfang 2013 von zuvor 8.004 Euro auf 8.130 Euro. Das betreffende Gesetz war Ende 2012 in der Länderkammer zunächst gescheitert, da die Koalition die Anhebung des Grundfreibetrages mit Maßnahmen zur Vermeidung der sogenannten kalten Progression verknüpft hatte. Dabei kommt es zu dem für Steuerpflichtige negativen Effekt, dass Lohnerhöhungen in Verbindung mit der Inflation durch höhere Steuern aufgezehrt werden. Diesen Passus hatten SPD und Grüne in Bundesrat und Vermittlungsausschuss aufgrund fehlender finanzieller Spielräume abgelehnt. Die nun beschlossene Neuregelung beschränkt sich daher auf den Grundfreibetrag.
Das Steuer-Abkommen mit der Schweiz ist demgegenüber endgültig gestoppt. Nach ergebnislosen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss lehnte der Bundesrat am Freitag das Abkommen erneut ab. Es sah vor, illegal in die Schweiz verbrachte Vermögen pauschal zu versteuern. Die Namen der Betroffenen sollten dabei anonym bleiben. Grünes Licht gab der Bundesrat für die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums.
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