Bericht: EU will Schuldenregeln lockern
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Brüssel (BoerseGo.de) - Die EU-Kommission will einem Pressebericht zufolge die Schuldenregeln angesichts der Wirtschaftskrise in vielen Ländern weniger strikt anwenden. Die Behörde wolle in Zukunft öffentliche Investitionen bei den Staatsdefiziten teilweise anrechnen, berichtet das „Handelsblatt“ am Montag unter Bezug auf Regierungskreise. Dadurch bekämen die Länder mehr Möglichkeiten, um ihre mittelfristigen Haushaltsziele zu erreichen.
Laut der Zeitung geht es vordergründig um die Kofinanzierung von EU-Strukturfondsprojekten. Bei einer Förderung durch die EU müssen die Staaten einen Teil der Kosten selbst tragen. In einer Mitteilung wolle die EU-Kommission nun vorschlagen, dass diese Mittel auf das Defizit angerechnet werden, schreibt das Blatt. Den Plan werde die Behörde am 29. Mai vorstellen, hieß es. Die EU-Kommission hat entsprechende Pläne bereits im Grundsatz bestätigt.
Noch in den vergangenen Jahren wurde die Haushaltsregeln verschärft: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der eine Defizitgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts vorsieht, wurde bekräftigt und um den Fiskalvertrag ergänzt. Seitdem gilt für die Länder neben dem Drei-Prozent-Kriterium ein mittelfristiges Schuldenziel, das in der Regel bei 0,5 Prozent des BIP liegt.
Nun aber der U-Turn, der in Berlin nicht gern gesehen wird: Die Bundesregierung sehe durch die Anrechnung der Kofinanzierung zwar keine dramatischen Auswirkungen, aber sie fürchte, dass neue Forderungen wie etwa Ausgaben für Wachstumsprogramme mit anzurechen, folgen könnten, schreibt das Handelsblatt.
Durch die Anrechnung der Ausgaben für die Kofinanzierung wird es für Staaten attraktiver, die Strukturfonds zu nutzen, die in der laufenden Periode (2007 bis 2013 )mit knapp 350 Milliarden Euro versehen sind. Viele Länder können sich die Kofinanzierung aber nicht leisten. Die EU-Kommission hat deshalb den Kofinanzierungsanteil ohnehin gesenkt. Bei Griechenland und Zypern betrage er teilweise nur noch fünf Prozent, heißt es in dem Bericht.
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