Bayern und Hessen wollen Länderfinanzausgleich umfassend reformieren
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München/ Frankfurt (BoerseGo.de) - Die Länder Bayern und Hessen wollen einem Zeitungsbericht zufolge den innerstaatlichen Finanzausgleich in Deutschland radikal verändern. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag unter Berufung auf ein Eckpunktepapier für die gemeinsame Sitzung der beiden Landeskabinette am nächsten Dienstag berichtet, soll sich der Bund deutlich stärker an der Finanzierung der Hauptstadt Berlin beteiligen. Den Ländern wiederum solle es möglich werden, regional unterschiedliche Einkommen- und Erbschaftsteuersätze festzulegen. Bei dem Treffen kommende Woche wollen die Kabinette ihre angekündigte Klage gegen den Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form formal auf den Weg bringen.
Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sagte der SZ, man wolle es nicht bei der Klage in Karlsruhe belassen, sondern zugleich Reformvorschläge unterbreiten. „Wir weigern uns auch keineswegs, in den Finanzausgleich einzuzahlen, aber nicht mehr in der bisherigen Höhe und in einem ungerechten System“, betonte er. Allein 2012 habe sich Bayern mit 3,9 Milliarden Euro an der Finanzierung der wirtschaftlich schwächeren Länder beteiligt. Diese Summe müsse künftig um mindestens eine Milliarde Euro niedriger ausfallen. Zudem solle eine neue Obergrenze für Zahler eingeführt werden.
Die beiden Geberländern stören sich dem Eckpunktepapier zufolge auch daran, dass es durch das Zusammenwirken mehrerer Regeln zu einer „Übernivellierung“ kommt: Teilweise werde die eigentliche Finanzkraft-Rangfolge der Länder geradezu ins Gegenteil verkehrt, heißt es in dem Papier. So hätten die Empfänger keinerlei Anreiz mehr, sich selbst um höhere Einnahmen zu bemühen.
Der Finanzausgleich dient dazu, die unterschiedlichen Lebensstandards in den 16 Bundesländern anzugleichen. Im vergangenen Jahr gab es mit Bayern, Hessen und Baden-Württemberg nur noch drei Zahler, die insgesamt 7,9 Milliarden Euro überwiesen. Hauptnutznießer war das Land Berlin, das 3,3 Milliarden Euro an Land zog. Wann die Richter in Karlsruhe über die Verfassungsklage entscheiden, ist noch offen.
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