Ampel will Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus belohnen
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundesarbeitsministerium hat bestätigt, Menschen im gesetzlichen Rentenalter einen finanziellen Anreiz zur Weiterarbeit geben zu wollen. Zu Medienberichten über die konkrete Ausgestaltung wollte ein Ministeriumssprecher sich nicht konkret äußern, da die Pläne sich noch in der regierungsinternen Abstimmung befinden. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass statt der aktuell lebenslang höheren monatlichen Rente nun ab 2027 auch die Möglichkeit einer "Rentenaufschubprämie" vorgesehen ist. Diese Prämie soll einem älteren Beschäftigten auf einen Schlag ausbezahlt werden, wenn dieser mindestens ein Jahr durchgehend sozialversicherungspflichtig weiterarbeit, obwohl er im regulären Rentenalter ist. Minijobs seien davon ausgeschlossen.
"Es ist der Bundesregierung immer ein Anliegen gewesen, einen Anreiz zum Weiterarbeit von älteren Beschäftigten zu schaffen", sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Die von der Regierung vereinbarte Wachstumsinitiative habe solche Pläne vorgesehen und nun würden die Maßnahmen auf den Weg gebracht. Konkrete Details würden noch diskutiert. Zur Schätzungen über die Kosten oder die mögliche Anzahl der arbeitswilligen älteren Beschäftigten wollte er sich nicht äußern.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte lediglich, dass bei Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) "freiwillige Anreize, länger zu arbeiten, für diejenigen die das können, auf große Sympathie" stoßen. Weitere Details der Pläne nannte er nicht.
Laut Süddeutsche dürfe die Prämie bis zu drei Jahre angesammelt werden und würde beim Renteneintritt ausgezahlt, plus einem Aufschlag bei drei Jahren von rund 8,2 Prozent, weil der Arbeitgeber weiter in die Krankenkasse einzahlt.
Aktuell erhöht sich die Rente monatlich um 0,5 Prozent, wenn ein Beschäftigter über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt. Zusätzlich ist laut Süddeutscher in der Diskussion, dass die Arbeitgeber ihre Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die arbeitenden Beschäftigten im Rentenalter auszahlen dürfen sollen. Das würde dem Bericht zufolge das Bruttogehalt momentan um 10,6 Prozent erhöhen.
Der Arbeitgeberverband BDA hat wiederholt betonte, es sei effektiver für eine längere Beschäftigung von Arbeitnehmern, wenn die sogenannte Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren ersatzlos gestrichen würde. Das lehnt aber Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hab.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/sha
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.