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07:05 Uhr, 09.08.2022

Achiko AG – Achiko wird seinen Jahresbericht 2021 bis zum 31. August 2022 veröffentlichen

Achiko AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Achiko AG – Achiko wird seinen Jahresbericht 2021 bis zum 31. August 2022 veröffentlichen

09.08.2022 / 07:05 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Achiko AG – Achiko wird seinen Jahresbericht 2021 bis zum 31. August 2022 veröffentlichen

Zürich, 9. August 2022: Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR - Achiko AG (SIX: ACHI; OTCQB: ACHKF; ISIN CH0522213468) ("Achiko", das "Unternehmen") gibt bekannt, dass Achiko seinen Jahresbericht 2021 spätestens am 31. August 2022 veröffentlichen wird.

Achiko hat die Jahresrechnung 2021 am 26. Juni 2022 veröffentlicht. Mit Entscheid vom 27. Juni 2022 kam die SIX Exchange Regulation ("SER") zum Schluss, dass die am 26. Juni 2022 veröffentlichte Jahresrechnung nicht den Art. 49 und 51 entspricht und setzte den Handel der Achiko-Aktien gestützt auf Art. 57 KR ab dem 28. Juni 2022 aus, bis die ordnungsgemässen Verhältnisse wiederhergestellt sind. Zudem wurde Achiko eine Frist bis zum 31. Juli 2022 gesetzt, um geprüfte Jahresabschlüsse gemäss Art. 49 und 51 KR zu veröffentlichen.

Achiko hat sich mit seinen bestehenden Hauptaktionären beraten und arbeitet daran, die Einhaltung der Art. 49 und 51 LR zu gewährleisten. Achiko ist der Ansicht, dass es höchstwahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, die in der SER-Entscheidung festgelegte Frist bis zum 31. Juli 2022 einzuhalten, dass es aber in der Lage sein wird, dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu tun, wenn einem Antrag auf Fristverlängerung stattgegeben wird.

Achiko hat bei der SIX Exchange Regulation (SER) ein Gesuch um Ausnahmegenehmigung für die Veröffentlichung des Jahresberichts und der Jahresrechnung 2021 eingereicht. Am 7. August 2022 gewährte SER Achiko die beantragte Fristverlängerung.

Wie von SER verlangt, druckt Achiko hiermit Absatz 1 des entsprechenden Entscheids von SER ab:

I. Das Gesuch der Achiko AG (Emittentin) vom 23. Juli 2022 um Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 31. August 2022 wird vom Emittentenausschuss des Regulatory Board unter folgendem Vorbehalt (lit. a und b) und unter folgenden Bedingungen (lit. c) gutgeheissen:

a. Da die Frist für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 und die Einreichung des Geschäftsberichts bei der SIX Exchange Regulation AG bereits mehrmals verlängert wurde, wird die Verlängerung letztmals bis zum 31. August 2022 gewährt.

b. Die Aussetzung des Handels der Namenaktien der Emittentin bleibt bestehen, bis der Geschäftsbericht 2021 gemäss den Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement [KR] in Verbindung mit der Richtlinie betreffend Ad-hoc-Publizität [DAH]) veröffentlicht und bei der SIX Exchange Regulation AG eingereicht ist.

c. Achiko ist verpflichtet, bis spätestens Dienstag, 9. August 2022, 07.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäss den Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität (Art. 53 KR i.V.m. der DAH) über diesen Entscheid zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung muss enthalten:

- die unveränderte Wiedergabe des Wortlauts von Ziffer I. I. dieser Entscheidung an hervorgehobener Stelle;

- die Gründe für den Antrag der Emittentin auf Fristverlängerung für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG.

Ein Investoren-Update und ein Video sind auf der Achiko-Website unter https://www.achiko.com/financials (Investorenpräsentation) und https://www.achiko.com/news (Video) verfügbar.

ÜBER ACHIKO AG

Achiko AG (SIX: ACHI.SW; OTCQB: ACHKF; www.achiko.com) entwickelt bahnbrechende diagnostische Lösungen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Das Hauptprodukt des Unternehmens ist ein schneller, zuverlässiger Covid-19-Test mit einer Begleit-App, die einen benutzerfreundlichen digitalen Gesundheitspass bietet. Der Test und die dazugehörige App wurden Mitte 2021 in Indonesien eingeführt, im Mai 2022 erhielt AptameXTM die CE-Kennzeichnung der Europäischen Union.

Achiko kreiert und entwickelt Diagnostika auf Aptamer-Basis durch seine Biotechnologie-Abteilung AptameXTM und begleitende Gesundheits-Apps durch seine Abteilung für digitale mobile Gesundheitstechnologie, Teman SehatTM. Die AptameX-DNA-Aptamer-Tests lassen sich chemisch schnell herstellen, sind kostengünstig und haben ein großes Potenzial für die Diagnostik verschiedener Krankheiten. Durch den Einsatz von AptameXTM und Teman SehatTM will Achiko schnelle, genaue und erschwingliche diagnostische Tests für eine Reihe von pathogenen Krankheiten und therapeutischen Indikationen im sich schnell entwickelnden Bereich der Gesundheitsdiagnostik anbieten.

Der Hauptsitz von Achiko befindet sich in Zürich; das Unternehmen verfügt über Büros in Hong Kong, Jakarta, Seoul und Singapur.

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Deutsch

Unternehmen:

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8002 Zurich

Schweiz

E-Mail:

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Internet:

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