Abgeltungssteuer soll Steuerzahler entlasten
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Das Kabinett hat am Mittwoch als Teil der Unternehmensteuerreform eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge beschlossen. Banken sollen diese einbehalten und direkt an das Finanzamt überweisen, berichtet das "Handelsblatt". 2008 sollen Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne mit 30 Prozent belastet werden; 2009 sinke der Satz auf 25 Prozent. Im Gegenzug werde das Halbeinkünfteverfahren gestrichen – heute sind Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Obwohl diese Regelung entfallen soll, würden Dividenden unter dem Strich künftig niedriger besteuert. Grund sei eine deutlich geringere Steuerbelastung des Gewinns auf Unternehmensebene. Sie soll von knapp 40 auf knapp 30 sinken. Einem Steuerzahler, der den Spitzensteuersatz zahlt, verblieben heute von 100 Euro Unternehmensgewinn rund 47 Euro nach allen Steuern. Bei einem Abgeltungssatz von 30 Prozent wären es 49 Euro, bei 25 Prozent Steuer gut 52 Euro. Bei Einkommen über 250.000 Euro, müsse künftig allerdings noch die Reichensteuer gezahlt werden. Damit steige der Spitzensteuer für nicht gewerbliche Einkünfte ab 250.000 Euro um drei Punkte auf 45 Prozent.
Details der geplanten Besteuerung von Veräußerungsgewinnen seien allerdings noch offen. Beschlossen sei lediglich, dass solche Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Die Spekulationsfrist von einem Jahr für Wertpapiere und zehn Jahren für Immobilien werde abgeschafft, so das "Handelsblatt" weiter.
Die geplante Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge soll die Steuerzahler um rund 2 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Zu diesem Ergebnis kommen erste Modellrechnungen des Bundesfinanzministeriums, wie das "Handelsblatt erfuhr". Lediglich im ersten Jahr nach Einführung dürften sich die Steuerausfälle auf rund 800 Millionen Euro begrenzen. hieß es.
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